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Verband

Aufgaben und Zweck des Verbandes

Der Verband ist für seine Mitglieder berechtigt, auf Kreisebene die Belange der Feuerwehren bzw. Verbandsmitglieder zu vertreten und unterstützt sie bei der Durchführung der ihnen übertragenen Aufgaben.

 

Er setzt sich für die Gewährleistung des Brandschutzes in allen Bereichen des öffentlichen Lebens ein.

 

Er vertritt die feuerwehrrechtlichen Belange der Angehörigen der Feuerwehren.

 

Er fördert die Kameradschaftlichkeit und den Zusammenhalt innerhalb der Feuerwehren sowie die Zusammenarbeit und den Erfahrungsaustausch mit allen im Feuerlösch-und Rettungsdienst sowie im Katastrophendienst tätigen Organisationen.

 

Er unterstützt das Wirken der Feuerwehren auf dienstorganisatorischem, kulturellem, feuerwehrsportlichem und musikalischem Gebiet. Beratungen mit der Kreisverwaltung in Fragen des Feuerwehrwesens und des Brandschutzes, insbesondere das die einheitliche Struktur, Ausrüstung und Organisation der Feuerwehren und des Brandschutzes gewahrt bleiben und ständig vervollkommnet werden.

 

Er fördert das brandschutzgerechte Verhalten von Kindern und Jugendlichen, auch mit dem Ziel der Nachwuchsgewinnung für Berufs-und Freiwilligen Feuerwehren.

Er nimmt Einfluss auf den Inhalt und die Durchsetzung des Gesundheits-und Versicherungsschutzes der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren.

 

Er wirkt darauf hin, dass Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren aus dieser gesellschaftlichen Tätigkeit kein persönlicher oder beruflicher Nachteil entsteht.

 

Er erkennt besondere Leistungen im Feuerwehrwesen und im Verbandsleben an und kann dafür verdienstvolle Organisationen, Angehörige von Feuerwehren und andere Bürger auszeichnen.

 

Er setzt sich für die gesamtgesellschaftliche Anerkennung und Unterstützung der Leistung der Angehörigen der Feuerwehr ein.

 

Er ist selbstlos tätig.

 

Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

 

Der Vorstand besteht aus der Leitung des Vorstandes und dem erweiterten Vorstand


Die Leitung des Vorstandes besteht aus:

  • Verbandsvorsitz

  • 3 gleichberechtigte Stellvertreter

  • Schatzmeister

  • Schriftführer

Kreisbrandmeister des Landekreises Potsdam Mittelmark ist berechtigt, mit beratender Stimme, an den Vorstandssitzungen teilzunehmen.

 

Zu den Sitzungen des Vorstandes können Berater hinzugezogen werden.

 

Der Verband wird gerichtlich und außergerichtlich vom Verbandsvorsitz und einem seiner Stellvertreter vertreten. Im Innenverhältnis gilt, dass der Verbandsvorsitz im Falle seiner Verhinderung durch die Stellvertreter, den er festlegt, vertreten wird.

 

Die Amtszeit des Vorstandes beträgt 4 Jahre. Bis zur Wahl eines neuen Vorstandes bleibt der Vorstand geschäftsführend im Amt.


Aufgaben des Vorstandes:

Die Verantwortung für die gesamte Geschäfts- und Kassenführung des Vorstandes obliegt dem Vorstand.

 

Zu den weiteren Aufgaben des Vorstandes gehören insbesondere:

  • Umsetzung der Beschlüsse der Delegiertenversammlung und des Verbandsausschusses

  • Vorbereitung und Durchführung der Tagungen der Verbandsorgane

  • Aufstellung der Haushaltsplanung

  • Vorbereitung der Geschäftsordnung der Organe des Verbandes

  • Vergabe von Mitteln des Verbandes entsprechend dem Haushaltsplan

  • Beschlussfassung über alle Angelegenheiten, die nicht in die Zuständigkeitsbereiche der anderen Verbandsorgane fallen

  • Berufung von ehrenamtlichen Fachreferenten als Leiter von Fachausschüssen und Arbeitskreisen

  • Vorschlag der Delegierten für die Delegiertenversammlung des LFV

  • Bestätigung der Ordnung der Kreisjugendfeuerwehr

Der Vorstand kann, laut Beschluss, Mitglieder des Vorstandes von der Verbandsarbeit entbinden, wenn schwerwiegende Gründe der Inaktivität bzw. anderweitiges verbandsschädigendes Auftreten vorliegt. Der Beschluss ist zu begründen. Gegen diesen Beschluss kann der Betreffende Einspruch einlegen, über den der Verbandsausschuss endgültig beschließt.


Der Vorstand kann bei Ausscheiden von gewählten Mitgliedern des Vorstandes für die laufende Wahlperiode geeignete Angehörige der ordentlichen Mitglieder, zu Mitarbeit in den Vorstand berufen. Hierbei sind in erster Linie Nachrückekandidaten aus vorangegangener Vorstandswahl zu berücksichtigen. Sind keine vorhanden, sucht der Vorstand aus den Reihen der ordentlichen Mitglieder, Kandidaten für die Mitarbeit aus. Der Verbandsausschuss beschließt hierzu endgültig.

 

Für Geschäfte der laufenden Verwaltung kann der Vorstand einen Geschäftsführer berufen. Der Geschäftsführer nimmt an allen Beratungen des Verbandes teil und führt die notwendigen Protokolle.

Der Vorstand hat:

  • Ein Mitgliederbverzeichnis in geeigneter Form zu führen, das Verzeichnis in regelmäßigen Abständen zu sichern und einmal jährlich, am Jahresende, in Papierform zu archivieren

  • durch den Schatzmeister die Mitgliederbeiträge anhand des Mitgliederverzeichnisses zu erheben

  • mindestens vierteljährig zu tagen oder innerhalb 10 Tagen, wenn dies mindestens 5 Vorstandsmitglieder fordern